Bebauungsplan "Quartier Busbahnhof"
Das Planungsverfahren zum Bebauungsplan „Quartier Busbahnhof" wurde gemäß BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz gefasst.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a aufgestellt. Dabei wurde nach § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB , vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB , welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB ist daher entbehrlich.
Nach der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Scoping) wurde ein entsprechender Planentwurf erarbeitet.
Der Bebauungsplan wurde öffentlich ausgelegt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen eingeholt.
In seiner Sitzung am 18.12.2014 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Die Verfahrensakte wird z. Z. zusammengestellt, die Satzung wird ausgefertigt und nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes der Stadt Oschatz tritt die Satzung in Kraft.
Hier besteht die Möglichkeit die Planunterlagen einzusehen bzw als pdf herunterzuladen.