Bauen & Wohnen
Aktueller Hinweis an Grundstücksbesitzer
In den letzten Tage gingen im Stadtbauamt vermehrt Anfragen bezüglich der katasteramtlichen Vermessung von neu errichteten Gebäuden ein.
Meist bestand bei den Anrufern die Auffassung, ich habe doch einen Bauantrag gestellt und genehmigt bekommen.
Wieso soll ich da noch mein Gebäude einmessen lassen? Wer kann mir mein Gebäude einmessen?
Zum besseren Verständnis möchten wir an dieser Stelle einige aufklärende Hinweise geben.
Gemäß dem Sächsisches Vermessungsgesetz § 7 Absatz 3 ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die am Grundstück getätigten Veränderungen (Neubau oder Abbruch) der katasterführenden Behörde (Landratsamt Nordsachsen) mitzuteilen. Für die Einmessung neuer Gebäude muss der Eigentümer einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen.
Eine Liste der öffentlich bestellten Vermesser finden Sie hier.
Auszug zum Sächsischen Vermessungsgesetz - § 7 Pflichten der Grundstückseigentümer und Dritter
(3) Wenn nach dem 24. Juni 1991 ein Gebäude abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert wurde, hat der Grundstückseigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen.
(4) Die katasterführende Behörde soll zur Erfüllung der Pflicht nach Absatz 3 eine angemessene Frist setzen und nach Ablauf dieser Frist das Erforderliche auf Kosten des Verpflichteten durchführen oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchführen lassen.
Oschatz bietet ausgezeichnete Wohnbedingungen, abseits von Stress und Hektik der Großstädte.
Wer Interesse am Wohnen im Grünen hat, findet am Stadtrand und in den Ortsteilen in ruhiger und dennoch zentraler Lage verschiede Eigenheimstandorte.
Besonders interessant ist z.Z. der Stadtteil Fliegerhorst, wo man sein Häuschen praktisch am Rande des Stadtwaldes bauen kann.
Die Stadt hat die Erschließung von weiteren 21 Einfamilienhausbaustellen abgeschlossen.
Dafür wurden bereits unverbindliche Reservierungen von Bauplätzen vorgenommen.
Inzwischen erfolgten die ersten Grundstücksverkäufe. Erste Einfamilienhäuser sind bereits fertiggestellt und bezogen.
Weitere sind im Entstehen.
Zur Übersicht der Bauplätze bitte hier klicken.
In der Innenstadt hat man kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Gaststätten und kann den schönen und historisch wertvollen Stadtkern als persönliches Wohnumfeld erleben.
Weitere Standorte sind zur Zeit in der Planungsphase.
Zur Übersicht der Baugebiete und deren Bebauungspläne bitte hier klicken.
Neue Straßennamen
Bauantragsformulare finden Sie unter nachfolgenden Link
- Vorlage der Genehmigungsfreistellung
- Bauantrag Werbeanlagen
- Antrag auf Vorbescheid
- Baubeschreibung
- Erklärung des Tragwerksplanes
- Schriftlicher Teil des Lageplans
- Baubeginnanzeige
-Anzeige der Aufnahme der Nutzung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
- Antrag auf Abweichung / Befreiung
Kontakte zu Ver- und Entsorgungsunternehmen
Bauherrn benötigen für die Vorbereitung bzw. Durchführung ihrer Baumaßnahme, Informationen zur Lage bzw. zur Möglichkeit der Ver- und Entsorgung der einzelnen Medien.
Hier finden Sie eine Liste der für die Stadt Oschatz und ihrer Ortsteile zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen .