Heiraten
Heiraten kann man in Oschatz in ganz besonderem Ambiente: Der historische Ratssaal im 1470 erbauten Rathaus ist im Orginalzustand erhalten. Sie sitzen auf den Stühlen, auf denen die Oschatzer Ratsherrn schon 1842 gesessen haben. Dieser Raum wird Ihnen und Ihren bis zu 30 Gästen in bester Erinnerung bleiben.
Die Trauungen sind während der normalen Öffnungszeit des Rathauses möglich. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann auch Freitag Nachmittag und am Samstag geheiratet werden.
Das Standesamt befindet sich im Rathaus Neumarkt 1 EG Zimmer 006. Hier stehen Ihnen die beiden Standesbeamtinnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie einfach vorher unter (03435) 970-233 an und vereinbaren Sie einen Termin, um Wartezeiten gering zu halten. So erfahren Sie auch sofort, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie können auch gleich einen Hochzeitstermin vormerken lassen.
Für eine Eheschließung werden vom Gesetzgeber genaue Vorgaben gemacht. Es steht unseren Standesbeamtinnen leider nicht im Ermessen, Abweichungen zuzulassen. Daher ist es am Besten, wenn Sie sich nach telefonischer Voranmeldung persönlich beraten lassen. Im Folgenden geben wir Ihnen bereits einige wichtige Hinweise:
Anmeldung zur Eheschließung und Unterlagen
Bedenken Sie bitte, dass die Anmeldung zur Eheschließung frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen kann. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist eine der Anmeldung vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.
Wenn Sie
- Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Oschatz haben,
- volljährig sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- noch nicht verheiratet oder verpartnert waren,
müssen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung nachfolgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorlegen. - Aufenthaltsbescheinigung
erhalten sie in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
wird Ihnen in Ihrem Geburtsstandesamt ausgestellt. - Ggf. Einbürgerungsurkunde
ist im Original mitzubringen, falls einer von Ihnen nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat - Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern
muss eine neue Geburtsurkunde des Kindes, die Vaterschaftsanerkennung und eventuell wenn vorhanden die Sorgerechtserklärung, vorgelegt werden.
Weitere Informationen, falls eine der oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegt:
- Geschiedene benötigen zusätzlich die Eheurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
- Verwitwete müssen zusätzlich die Eheurkunde der letzten Ehe und die Sterbeurkunde des letzten Ehepartners vorlegen.
- Sollten sie keine Urkunden mehr haben, können diese am Ereignisort neu beantragt werden.
Haben beide Partner Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz nicht in Oschatz ist das Standesamt des Wohnsitzes für die Anmeldung zuständig. Die Eheschließung kann dennoch in Oschatz erfolgen. Für eine unverbindliche Terminreservierung können sie sich in diesem Fall telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die verbindliche Eintragung eines Eheschließungstermines ist nur nach persönlicher Vorsprache mindestens eines Verlobten und nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beim Standesamt möglich. Kann ein Ehepartner aus wichtigem Grund nicht zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen, so kann die Anmeldung mittels Vollmacht allein erfolgen.
Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber bei der Anmeldung benannt werden.
Über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe können sie sich im Standesamt informieren lassen.
Sollten sie für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wird Ihnen dieses beim Standesamt ausgestellt. Welche Unterlagen dafür benötigt werden, erfahren sie in einem persönlichen Gespräch mit den Standesbeamtinnen.
Bei Eheschließungen mit Ausländerbeteiligung ist eine persönliche Vorsprache beider Verlobten unbedingt erforderlich. Bitte bringen sie den Reisepass und den Personalausweis mit.
Da es nicht jedem Bürger möglich ist persönlich im Standesamt vorzusprechen um Urkunden zu beantragen gibt es verschiedene Möglichkeiten die es Ihnen erleichtern erforderliche Urkunden zu beschaffen. Wenn sie in Oschatz geboren sind oder geheiratet haben können sie Ihre benötigten Urkunden schriftlich, per E-Mail oder Fax beantragen. Wir benötigen dafür einen formlosen schriftlichen Antrag der von der betreffenden Person eigenhändig unterschrieben sein muss und die Kopie des Personalausweises mit Vorder- und Rückseite. Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden sie unter "zuständiges Amt" weiter unten.
- 15,00 € Geburtsurkunde (jedes weitere Exemplar 7,00 €)
- 15,00 € Heiratsurkunde (jedes weitere Exemplar 7,00 €)
- 15,00 € Sterbeurkunde (jedes weiter Exemplar 7,00 €)
- 60,00 € Prüfung der Ehevorraussetzungen nach rein deutschem Recht
- 20,00 € Durchführung der Eheschließung
- 80,00 € Eheschließung ausserhalb der üblichen Öffnungszeit