Schulanmeldung 6. bis 8. Sept.
Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/2024
Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen sind die Kinder, die in der Zeit vom
01.07.2017 bis zum 30.06.2018
geboren sind, durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Die Anmeldung an den Grundschulen der Stadt Oschatz findet
Mittwoch, den 06.09.2023 von 8.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag, den 08.09.2023 von 8.00 bis 13.00 Uhr
im Sekretariat der entsprechenden Grundschule statt. Alle Eltern werden gebeten ihr Kind in ihrem entsprechenden Schulbezirk anzumelden:
Grundschule Zum Bücherwurm, Bahnhofstraße 3, 04758 Oschatz
Grundschule Collmblick, Zur Krone 51, 04758 Oschatz
Magister-Hering Grundschule, Fröbelweg 2, 04758 Oschatz
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Ebenfalls vorzulegen ist der Nachweis über die Masern Schutzimpfung die ab März 2020 gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Schule ist außerdem eine Entscheidung zur Teilnahme des Kindes am Ethik- oder Religionsunterricht mitzuteilen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Schulanmeldung nur rechtskräftig wird, wenn alle Sorgeberechtigten diese unterzeichnet haben. Sollte ein Sorgeberechtigter verhindert sein, ist die Anmeldung mit Vorlage der Vollmacht und Ausweiskopie des verhinderten Sorgeberechtigten möglich. Im Fall des alleinigen Sorgenrechts eines Elternteiles ist dieser Umstand nachzuweisen (Sorgerechtsbescheinigung, Negativbescheinigung vom Jugendamt). Bei Abweichungen von der allgemeinen Sorgerechtsregelung ist bei der Anmeldung eine Sorge- und Umgangsrechtsentscheidung vorzulegen.
Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.09.2018 geboren sind, können ebenso angemeldet werden.
Oschatz, den 02.05.2023
Lösch
Leiterin Sozial- und Ordnungsamt