Friedhof / Bestattung / Grabwahl

In Deutschland sind Bestattungen grundsätzlich nur auf öffentlichen, kirchlichen oder privaten Bestattungsplätzen gestattet. In Oschatz gibt es neben dem städtischen Hauptfriedhof kleinere kirchliche Friedhöfe in Altoschatz, Limbach, Merkwitz und Schmorkau.

Verstorbene werden in der Regel in der Gemeinde bestattet, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Der Wunsch des Verstorbenen, auf einem anderen Friedhof bestattet zu werden, bedarf des Einvernehmens mit dem Träger des entsprechenden Friedhofes. Liegt keine Willensäußerung des Verstorbenen über den Ort der letzten Ruhestätte vor oder ist eine Bestattung entsprechend dieser Willensäußerung nicht möglich, kann der verantwortliche Angehörige den Ort der Bestattung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bestimmen.

Bei uns können Sie folgende Begräbnisformen wählen:

  • Wahlgräber (auch Familiengrab oder Erbgrab) können bei der Friedhofsverwaltung erworben und nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert beziehungsweise wiedererworben werden. In Wahlgräbern sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich.
  • In Gemeinschaftsgrabanlagen wird zum Beispiel die Beisetzung von namenlosen Urnen vorgenommen.

Ruhezeiten

Für einen Bestattungsplatz wird festgelegt, wie lange Grabstätten nicht erneut belegt werden dürfen (Mindestruhezeit). In der Regel beträgt die Mindestruhezeit für Fehlgeborene und Leichen von Kindern, die tot geboren oder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, 10 Jahre, im Übrigen 20 Jahre. Während der Ruhezeit dürfen in einer Grabstätte weitere Verstorbene nur beigesetzt werden, wenn die Grabstätte dafür geeignet und bestimmt ist.

Grabpflege

Wir schreiben die Gestaltung und Pflege von Gräbern vor. Erkundigen Sie sich über die unterschiedlichen Vorschriften und welche Pflichten sich daraus für Sie ergeben (Friedhofssatzung, Gebühren). Informieren Sie sich auch über Grabpflegeverträge, mit denen Sie die Versorgung der Grabstätte absichern lassen können.

Bestattungstermin

Der Termin für die Bestattung wird nach Absprache mit Ihnen meist vom Bestattungsunternehmen direkt mit der Friedhofsverwaltung vereinbart. Dabei wird auch der Ablauf der Bestattung sowie der Trauerfeier im Sinne des Verstorbenen festgelegt.