planungsrechtliche Auskunft
Im Sachgebiet Stadtplanung können bauwillige Bürger sich über die Bebaubarkeit von Grundstücken informieren.
Hier erfahren Sie ob ein Grundstück nach § 30 BauGB oder nach § 34BauGB bzw. § 35 BauGB bebaubar ist oder nicht.
Im Falle der Bebaubarkeit nach § 30 BauGB erfahren Sie welche Festsetzungen Sie im Geltungsbereich des jeweiligen Bebauungsplanes beachten müssen.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Wahle, Steffen | 03435 970263 |