Baugebiete und Grundstücke der Stadtverwaltung Oschatz
Im Planverfahren der Stadt Oschatz befindet sich aktuell der Bebauungsplanentwurf "Gewerbegebiet Nord 2" und der Bebauungsplanentwurf GE B " 3. Änderung.
"GE B" 3. Änderung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 01.09.2022 den geänderten Bebauungsplanentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "GE B" erneut gebilligt und zur Auslage beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Umweltbericht hat während der Öffnungszeiten in der Zeit vom 24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022 in der Stadtverwaltung Oschatz, im Stadtbauamt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 01.09.2022 den Planentwurf zu o. g. Bebauungsplan gebilligt und zur Auslage beschlossen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die Darlegung der Umweltbelange lag während der Öffnungszeiten in der Zeit vom 24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022 im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
.Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 ist am 13. Mai 2017 in Kraft getreten.
Gemäß § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Internetportal des Freistaates Sachsen - hier klicken
Bebauungsplan "Einfamilienhausstandort Altoschatz Neubauernsiedlung"
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 den Bebauungsplaetwurf als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wurde gemäß § 10 BauGB am 06.09.2022 im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Oschatz bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die FFH-Erheblichkeitsabschätzung sowie die Darlegung der Umweltbelange trait am Tage der Bekanntmachung in Kraft und liegt nun auf Dauer in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen
Begründung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und FFH- Erheblichkeitsabschätzung
Eine Übersicht zu den einzelnen Bebauungsplänen der Stadt Oschatz finden Sie hier.
Bauplatzangebote für Einfamilienhäuser:
Inzwischen sind hier die ersten Eigenheime entstanden und bezogen.
Die Erschließungsarbeiten des zweiten Bauabschnittes im Fliegerhorst sind abgeschlossen.
Der Quadratmeterpreis steht fest. Nach Abschluss der Grundstücksbildung beim Vermessungsamt, wurde mit dem Verkauf an Bauwillige begonnen.
Man kann von der Stadt Oschatz auch einzelne Grundstücke als Lücke in vorhandener Bebauung im Stadtgebiet erwerben,
mehr dazu hier klicken
Bauherrn benötigen für die Vorbereitung bzw. Durchführung ihrer Baumaßnahme, Informationen zur Lage bzw. zur Möglichkeit der Ver- und Entsorgung der einzelnen Medien.
Hier finden Sie eine Liste der für die Stadt Oschatz und ihrer Ortsteile zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen .
Interessenten wenden sich bitte an folgende Ansprechpartner im Stadtbauamt :
bei Fragen zu Grundstücken an Liegenschaften Frau König Tel.: 03435 970 269
zum Bauordnungsrecht an die untere Bauaufsicht Frau Leuteritz Tel.: 03435 970 251
und zum Bauplanungsrecht an Stadtplanung Herr Stein Tel.: 03435 970 263
.