Einfamilienhausstandort Neubauernsiedlung
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 den Bebauungsplaetwurf als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wurde gemäß § 10 BauGB am 06.09.2022 im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Oschatz bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die FFH-Erheblichkeitsabschätzung sowie die Darlegung der Umweltbelange trait am Tage der Bekanntmachung in Kraft und liegt nun auf Dauer in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Planzeichnung mit textlichen FestsetzungenArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag und FFH- Erheblichkeitsabschätzung