Sterbeurkunde
Sterbeurkunden werden vom Standesamt ausgestellt.
Grundlage für deren Ausstellung ist der Sterbeeintrag im Sterbebuch des Standesamtes. Die Urkunde weist Geburts- und Sterbedatum (und -zeit) und -orte sowie den Namen des möglicherweise vorhandenen oder vorverstorbenen Ehepartners sowie den Namen des beurkundenden Standesbeamten und das Dienstsiegel des ausstellenden Standesamtes aus.
Basis der Sterbeurkunde ist der ärztliche Totenschein.
Sterbeurkunden werden i.d.R. für das Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen.
Sterbeurkunden für religiöse und Rentenzwecke sowie für die Sozialversicherung werden kostenfrei ausgestellt. Die erste Sterbeurkunde kostet 10,00 €, jede weitere 5,00 €.